Kennzeichenscanning
Endlich – ein Urteil
Heute, 5. Februar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht endlich ein Urteil gefällt. Überraschenderweise (jedenfalls für mich) ohne Verhandlung und ohne große Ankündigung.
In den wesentlichen Punkten hat uns das Gericht recht gegeben, und sogar seine Haltung bzgl. sofortiger Löschung korrigiert. Das habe ich in den Interviews, die ich heute gegeben habe, leider falsch dargestellt. (Ich konnte bis jetzt nicht alles komplett lesen wegen der vielen Anfragen.)
Leider werden wir die Scanner trotzdem so schnell nicht los. Das BVerfG hat erlaubt, daß bis Ende des Jahres weiter mit den kaputten Gesetzen weitergearbeitet werden darf.
Darüberhinaus scheint es wohl so zu sein, daß sie für die Schleierfahndung eingesetzt werden können. Das habe ich leider auch bei den Interviews noch nicht gewußt.
Mal sehen, wenn sich der Rauch verzogen hat, was nun genau von den dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz übrig bleibt, bzw. wie weit sie sich bei den Änderungen hinauswagen werden.
Wir werden jedenfalls wachsam bleiben.
Übrigens bekommen wir nur die die Hälfte unserer Kosten zurück – eine Nebenwirkung des Teilerfolgs. Mal sehen, was das konkret bedeutet.
Hier die Dokumente des BVerfG:
2019.02.05 PM des BVerfG AutomKzeichenkontrolle
2018.12.18 Leitsätze BVerfG Autom.Kzeichenkontrolle
2018.12.18 Urteil BVerfG AutoKzeichenkontrolle Bayern
Standorte der Scanner
Vor 4 Tagen hat Patrick Breyer eine Aktion gestartet, um die Scannerstandorte aufzudecken.
Die meisten Standorte in Bayern sind schon erfasst worden, bzw. stark eingegrenzt.
Wer mithelfen will, findet bei GitHub Software und Bauanleitung für ein Erkennungssystem.
Stand 2018-10-16
Es ist kompliziert: Wir warten immer noch darauf, daß das BVG unsere Klage annimmt. Seit Jahren. Sie wollen sie aber auch nicht endgültig ablehnen. Immer wieder mal werden ein paar Fragen gestellt und Antworten zurückgeschickt, aber ansonsten passiert wenig. Also weiter warten.
In der Zwischenzeit hat Marcus Engert von BuzzFeed News die aktuelle Lage für alle Bundesländer sehr schön recherchiert, zusammengefasst und aufbereitet:
Verfassungsbeschwerde (2015-01-06)
Heute wurde ich von einem Twitter-Follower daran erinnert, doch mal ein Update zu schreiben. Entschuldigt bitte – das ganze Thema ist für mich inzwischen ausgesprochen enervierend, gleichzeitig hatte ich in den letzten Monaten einiges zu tun.
Das BVerwG hat noch am selben Tag negativ beschieden. Patrick hat dazu einen passenden Artikel geschrieben.
Nun steht wenigstens der Verfassungsbeschwerde nichts mehr im Weg. Bundesverfassungsgericht: Wir kommen!
Veraltet: Revision
Die alte Seite zum Berufungsverfahren findet sich hier.
Auch vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind Patrick und ich mit unserer Klage gegen die Praxis des Kennzeichenscannings in Bayern wieder gescheitert.
Revision wurde allerdings zugelassen, diesmal vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Auf Patricks Blog findet sich ein Bericht unseres Anwalts Udo Kauß von der Verhandlung.
Man möchte wohl unsere Ausdauer ein wenig testen. Auch wenns nervt, können wir jetzt kaum aufhören. Jemand anderes müsste die bereits genommenen zwei Instanzen nocheinmal durchlaufen, was gerne mal 5 Jahre dauert (wie in diesem Fall). Wir sind also verdammt zum Erfolg und haben bereits den Revisionsantrag eingereicht!
Da dieses Verfahren nicht billiger wird (nach Prozesskostenrechnung knapp 3000 Euro) als das Berufungsverfahren, bitte ich wieder um Spenden. Die Humanistische Union hat sich bereiterklärt, auch diese für uns zu verwalten.
Bitte unterstützen sie die Klage durch eine Spende auf folgendes Konto:
Humanistische Union e.V.
Nr. 30 74 200
BLZ 100 205 00
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Kennzeichenscanning Bayern
Etwaige überschüssige Spenden kommen der gemeinnützigen Humanistischen Union zugute, bei der es sich um eine traditionsreiche Bürgerrechtsvereinigung handelt.
Spenden per Bitcoin können (direkt an mich) an diese Adresse gerichtet werden:
(gelöscht)
Außerdem kann natürlich gerne per Flattr gespendet werden: [flattr url=“http://benjaminerhart.com/kennzeichenscanning/“ title=“Spende Prozess Kennzeichenscanning Bayern“ user=“28393″ category=“rest“ language=“de_DE“ tags=“Kennzeichenscanning,Bayern,Prozess“ type=“js“]
Nach erfolgreichem Abschluß werde ich die Bitcoin- und Flattr-Spenden an Bürgerrechtsorganisationen weiterleiten.
Zum nachlesen:
- Alle Artikel zum Thema in meinem Blog
- Alles zum Thema Kennzeichenscanning in Patricks Blog
- Die Gruppe Freiheitsfoo hat eine Wiki Seite zu dem Thema und dem Stand in den einzelnen Ländern.
- Links zur Berichterstattung in der Seitenleiste rechts unter „Kennzeichenscanning“!
Update
Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird voraussichtlich am 22. Oktober 2014 stattfinden!
Tut mir Leid, das ist wohl etwas verwirrend. Man muß das ganze von unten nach oben lesen.
Wir warten immer noch darauf, daß das BVG das Verfahren endlich zur Entscheidung annimmt.
Ich hoffe doch sehr, daß es das irgendwann noch tun wird. In dem Fall sind noch Anwaltskosten zu tragen, für den Fall, daß wir scheitern sollten. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hat allerdings auch einiges gekostet – das hat im wesentlichen Patrick bezahlt.
Daher: Wir freuen uns über jeden Cent! Wenn alles gut ausgeht, muß das Verfahren von der Gegenseite bezahlt werden. In dem Fall freut sich die humanistische Union über eine Spende, deren Arbeit ebenso jede Unterstützung verdient!
Ich bin verwirrt. Es wird zur Spende für ein BVG Verfahren aufgerufen. Darunter steht dann aber als Update, daß das BVerwG am 22. Oktober 2014 entscheidet. Soll man jetzt (2016) noch spenden oder nicht mehr?
Danke für den Hinweis – ist hiermit eingerichtet!
Überdenke bitte mal anonyme (d.h. hier pseudonyme) Spenden zu ermöglichen, indem du Spenden per Bitcoin annimmst 😉