Kennzeichenscanning (Berufungsverwahren)

Nachdem Patrick Breyer und ich leider vor dem bayerischen Verwaltungsgericht mit meiner Klage gegen das Kennzeichenscanning erst einmal gescheitert sind, rüsten wir uns nun für das Berufungsverfahren.

Der Richter hat dies zugelassen mit den Worten, daß wir „durchaus gute Argumente haben, die man auch anders bewerten kann“ (als er das mit seiner Klageabweisung getan hat).

Da das Berufungsverfahren doch ein wenig teurer werden wird als das erste Verfahren, in dem wir die Kosten zum Glück doch sehr niedrig halten konnten, möchte ich hiermit dazu aufrufen uns durch Spenden zu unterstützen!

Die Kosten belaufen sich auf bis zu 2.500 Euro für einen eigenen Anwalt, einen Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Das natürlich nur, falls wir nocheinmal unterliegen.

Wer uns spontan unterstützen will, kann eine Spende auf mein Konto überweisen:

Benjamin Erhart
Nr. [entfernt, siehe Update 4 unten]
BLZ [entfernt]
[entfernt]
Verwendungszweck: KENNZEICHENSCANNING

Wer das Geld zurück haben will, falls wir gewinnen sollten und es nicht benötigen, schreibt bitte in den Verwendungszweck zusätzlich das Stichwort

ZWECKGEBUNDEN [Kontonummer / BLZ]

Achtung: Bitte unbedingt die Kontonummer und BLZ in den Verwendungszweck – ich sehe die Absendernummer nicht im Kontoauszug!

Ansonsten werde ich die überschüssigen Spenden zu gleichen Teilen an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den FoeBuD, den FIfF und den CCC verteilen.

(Bedingungen geändert ab 9. November 2009 – siehe Update 2 unten!) Ansonsten werde ich dafür sorgen, daß das Geld in weiteren Verfahren gegen Kennzeichenscanning in anderen Bundesländern verwendet wird und nach Abschluß derselben die überschüssigen Spenden zu gleichen Teilen an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den FoeBuD, den FIfF und den CCC verteilt werden.

Wer eine Spendenquittung will kann auch via Humanistischer Union spenden (siehe Update 3 unten):

Humanistische Union e.V.
Nr. 30 74 200
BLZ 100 205 00
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Kennzeichenscanning Bayern

Alle Unterlagen zu dem bisherigen Verfahren finden sich bei daten-speicherung.de

Aufstellung der Prozesskosten

Nachrichten dazu:

http://www.heise.de/newsticker/Verwaltungsgericht-Muenchen-Kfz-Kennzeichen-Scanning-ist-rechtmaessig–/meldung/145770

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Kfz-Kennzeichen-Scanning-geht-in-die-naechste-Runde-846285.html

Aktueller Spendenstand am 29. November 2009:

1358,00 Euro + ADAC

Update 1 (31. Oktober 2009)

Berufung ist nun eingelegt.
Der ADAC unterstützt uns zu einem Teil – das Kostenrisiko reduziert sich also um ca. 1.000 Euro. Nichtsdestotrotz gibt es noch eine Finanzierungslücke und ich freue mich über jede monetäre Unterstützung, selbst wenn sie nur symbolischen Charakter hat!

Vielen Dank an alle, die mich bis jetzt unterstützen!

Update 2 (8. November 2009)

Wow! Nach der letzten Pressemitteilung (und nach dem ich endlich mal deutlich meinen Namen auf mein Blog geschrieben habe… 😀 ) hats aber gewackelt auf meinem Bankkonto! Vielen, vielen Dank für Eure Unterstützung!

Leider fehlen mir von 2 Personen, deren Zahlungen am 2.11. eingegangen sind und die Ihre Spende im Erfolgsfall zurückbekommen werden noch die Bankleitzahl (sorry – das war mein Fehler). Bitte schreibt sie mir doch per Mail. Danke!

Um das noch einmal klar zu sagen: Falls wir beim Berufungsgericht gewinnen, muß die gesamten Kosten die Staatskasse tragen, und alle, die das gewünscht haben bekommen im Anschluß Ihr Geld zurück, alle anderen Spenden werden weiter verteilt an die genannten Organisationen (siehe oben).

Falls wir unterliegen, dürfen wir zum Bundesverfassungsgericht. Wenn wir dort dann endlich gewinnen (was ein paar Jahre dauern wird…), bekommen wir schlußendlich dort das ganze Geld zurück. In dem Fall gilt natürlich das selbe, was Rückzahlung/Weiterspenden angeht.

Jemand hat mir im Verwendungszweck Grüße aus Göttingen geschickt. (Danke und zurück! 😉 ) Das weißt mich darauf hin, daß ich etwas vielleicht nicht deutlich genug kommuniziert habe: Hier handelt es sich nur um die Klage gegen Bayern! Da das Kennzeichenscanning im Landesrecht verankert wird, muß man leider in jedem Bundesland einzeln dagegen vorgehen.

Es wäre natürlich sinnvoll, überschüssige Spenden für weitere Klagen in anderen Bundesländern zu verwenden, die dann allerdings von anderen Personen geführt werden müssen – ich kann dort meine Betroffenheit nicht nachweisen.

Da ich für diejenigen Spender, die bis jetzt gespendet haben, die Bedingungen nicht nachträglich ändern kann, wäre es schön, wenn alle bisherigen Spender, die damit einverstanden sind, die Spenden gegebenenfalls für weitere Klagen in anderen Bundesländern zu verwenden, mir das per Mail mitteilen würden!

Für alle neuen Spenden ab morgen gilt dies implizit. (Haupttext ist entsprechend angepasst)

Schlußendlich noch etwas: Ehre, wem Ehre gebührt! Wer hier erwähnt werden will, teile mir das bitte ebenso mit!

Und jetzt nocheinmal: Vielen, vielen Dank für Eure Unterstützung!

Update 3 (13. Januar 2010)

Die Humanistische Union hat sich freundlicherweiße bereit erklärt, auch Spenden für mein Verfahren und alle weiteren noch da kommen werdende entgegenzunehmen.

Wer dort hin spendet, kann das von der Steuer absetzen (und bekommt bei Bedarf auch eine Quittung).

Gelder, die über die HU hereinkommen, fließen nach Prozesserfolg auch vollständig an diese zurück. Spenden über diesen Weg sind also auf lange Sicht Spenden an die Humanistische Union.

Die Kontoverbindung habe ich weiter oben in den Text eingefügt.

Update 4 (18. Mai 2010)

Nachdem eigentlich erst mal genug Geld zusammen ist, und ich merkwürdige Gutschriften im Cent Bereich auf meinem Konto entdeckt habe, habe ich meine Kontoinformationen von der Seite genommen.

Wer immer noch spenden will, kann das an die HU tun – über die Höhe der dort eingelangten Spenden werde ich nicht informiert, also nicht wundern, wenn sich der Kontostand oben nicht mehr erhöht!

Update 5 (2.10.2011)

Es ist soweit! Das Berufungsverfahren ist am 17.10.2011!

Update 6 (21.01.2013)

Am 10.12.2012 war nun endlich die zweite Verhandlung im Berufungsverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Patrick hat einen Bericht von RA Udo Kauß gepostet.

Zitat Patrick:
„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung mit Urteil vom 17.12.2012 inzwischen leider zurückgewiesen, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfragen zugelassen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird über das weitere Vorgehen entschieden.“ – besser könnte ichs auch nicht sagen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist übrigens in Leipzig.

Danke für Eure Unterstützung!