Auch in der zweiten Instanz abgeschmettert

Am 10.12.2012 war nun endlich die zweite Verhandlung im Berufungsverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Patrick hat einen Bericht von RA Udo Kauß gepostet.

Es war mir eine echte Freude, den Produktmanagertypen von Vitronic, der sich extra die Mühe gemacht hatte vorbeizukommen, mit meinen Fragen zum Schwitzen zu bringen. Überhaupt war es beeindruckend, welchen Aufwand die Gegenseite (also das bayerische Innenministerium) getrieben hatte. Alleine am Verteidigertisch saßen 6 Leute.

Am Ende interessierte das Gericht allerdings doch nur wieder die juristischen Feinheiten. Technische Probleme werden da nach Möglichkeit verdrängt.

Zitat Patrick Breyer:
“Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung mit Urteil vom 17.12.2012 inzwischen leider zurückgewiesen, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfragen zugelassen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird über das weitere Vorgehen entschieden.” – besser könnte ichs auch nicht sagen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist übrigens in Leipzig.

Vielen Dank an alle bisherigen Unterstützer!

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